KARST CATERING GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der Karst Catering GmbH (im Folgenden „Karst Catering“) und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen, den verbundenen Catering- Serviceleistungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch Karst Catering und den daraus resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten.

Diese Bedingungen finden sowohl Anwendung gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 2 Preise, Mehrwertsteuer, Auftragsannahme und Zahlung

2.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben oder Steuern auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, dies kann sowohl zu einer Preisminderung als auch Preiserhöhung führen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen (besonders bei Kostenerhöhungen die insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten) Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. 2.3 Alle Angebote sind freibleibend.

2.4 Die Angebotsannahme kann mit Unterschrift des Kunden bzw. seines Vertreters oder schriftlich per Mail erfolgen. 2.5 Bei Neukunden und/oder ab einem Auftragswert von 1.000 Euro netto, erlauben wir uns eine Anzahlung über 50% zu stellen.

§ 3 Rücktritt, Stornierungen und Teilstornierung

3.1 Der Kunde hat das Recht vom Auftrag zurück zu treten bzw. diesen zu stornieren. Hierfür hat die Karst Catering GmbH den Anspruch folgende prozentuale Beträge in Rechnung zu stellen:

    • Bis 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 50 % der letztgültigen Nettogesamtsumme
    • 29 – 15 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 60 % der letztgültigen Nettogesamtsumme
    • 14 – 8 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 70 % der letztgültigen Nettogesamtsumme
    • 7 – 5 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 80 % der letztgültigen Nettogesamtsumme
    • 4 – 2 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 90 % der letztgültigen Nettogesamtsumme
    • Am Vortag und am Tag der Veranstaltung: 100 % der letztgültigen Nettogesamtsumme

3.2 Der Kunde hat das Recht bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Gästezahl einmalig bis zu 10% bei entsprechender Preisanpassung zu verringern. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Karst Catering berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlagen bei der Karst Catering GmbH an. Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl wird entsprechend 3.1 berechnet.

3.3 Sollte die Karst Catering GmbH von einem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.

§4 Rücktritt durch die Karst Catering GmbH

4.1 Ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftrags behält sich die Karst Catering GmbH vor, sollte die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet werden, die Leistungen für einen anderen Anlass als besprochen benutzt werden oder der Ruf der Karst Catering GmbH und/oder deren Mitarbeiter Schaden nehmen könnte.

§ 5 Sonstiges

5.1 Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.

5.2 Verzögerungen bei Lieferungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der Karst Catering GmbH

5.3 Sollte die Karst Catering GmbH gegenüber Gästen des Kunden direkt abrechnen, muss dies ausdrücklich vorher besprochen worden sein.

5.4 Die Weisungsbefugnis für gestelltes Personal obliegt der Karst Catering GmbH

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, auch die in Anspruch genommenen Leistungen die durch Dritte erbracht und von der Karst Catering GmbH verauslagt werden zu zahlen. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften wie beispielsweise der GEMA.

5.6 Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist die Karst Catering GmbH berechtigt alternativ vergleichbare oder gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 6 Haftungsbeschränkung 

Die Karst Catering GmbH haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt die Karst Catering GmbH jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungs-und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten –ist im kaufmännischen Verkehr die Karst Catering GmbH in der Pfingstweidstr. 55, 61440 Oberursel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand die Karst Catering GmbH in der Pfingstweidstr. 55, 61440 Oberursel.

7.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.